Arbeitsrecht

Nicht immer gehen Arbeitsverhältnisse einvernehmlich zu Ende. Eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung, Gehaltskürzungen, nicht gezahlte Löhne oder ein Arbeitszeugnis, das nicht den Anforderungen entspricht: Die Gründe, sich mit dem Arbeitgeber auseinandersetzen zu müssen, können vielfältig sein. Gut, wenn man in dieser Situation weiß, was einem zusteht und einen Partner an der Seite hat, der die Ansprüche durchboxt.

Die Kanzlei Tobias Pfau unterstützt Sie in Kiel und bundesweit dabei, Kündigungsschutzklagen zu bearbeiten, Lohnforderungen geltend zu machen und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis durchzusetzen. Besonders wichtig für Sie zu wissen: Es gibt zahlreiche Fristen, die zum Teil nur kurze Laufzeiten haben. Wer sie versäumt, riskiert, dass er wichtige Ansprüche verliert. Daher zögern Sie nicht und lassen Sie sich besser gleich kompetent beraten.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Arbeitsrecht

Im Arbeitsalltag werde ich mit vielen Anliegen, Sorgen und Ängsten konfrontiert. Hier finden Sie schnell die Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Wenn Ihnen die ordentliche oder außerordentliche Kündigung ausgesprochen wurde, dann haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben. Wichtig ist dabei jedoch, darauf zu achten, dass die dreiwöchige Klagefrist eingehalten wird. Das bedeutet, dass innerhalb von drei Wochen nach Zustellung der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden muss. Versäumen Sie diese Frist, wird eine Klage unzulässig.

Die Kanzlei Tobias Pfau kümmert sich um Ihr Recht. Oft hilft ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber. Ich bemühe mich stets darum, etwaige ausstehende Lohnansprüche gegen Ihren Arbeitgeber zunächst außergerichtlich geltend zu machen. Dieser Weg spart nicht nur Zeit, sondern ist auch für alle Beteiligten kostengünstiger. Sollte Ihr Arbeitgeber sich jedoch weigern, den Lohn zu zahlen bzw. den Lohn nicht innerhalb von 14 Tagen überweisen, können wir gegen ihn Klage auf Zahlung einreichen.

Wurde das Arbeitsverhältnis beendet, so haben Sie immer einen Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob Sie gekündigt haben, oder ob Ihnen gekündigt wurde. Sie dürfen außerdem erwarten, dass Ihr Arbeitszeugnis individuell auf Ihre Person und Leistung zugeschnitten ist.
Das Arbeitszeugnis ist von erheblicher Bedeutung für Ihre berufliche Zukunft, sodass es grob fahrlässig wäre, es nicht von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Für die meisten Arbeitgeber ist die Erteilung eines Arbeitszeugnisses nur lästige Zusatzarbeit, womit kein Geld verdient wird. Und genau deshalb widmet sich der Arbeitgeber nur widerwillig dieser Aufgabe und investiert ein Minimum an Zeit, mit der Folge, dass viele Zeugnisse nicht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung stehen. Gerne verhelfe ich Ihnen zu dem Arbeitszeugnis, das Ihnen zusteht.

Ich bin für Sie da!

* = Pflichtfelder
Informationen zur Verarbeitung der übermittelten Daten aus diesem Formular einschließlich Ihrer Widerspruchsrechte gegen die Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.