Steuerrecht & Steuerberatung

Das Steuersystem in Deutschland ist hochkomplex und oft nicht einfach zu durchschauen. Ich berate Privatpersonen wie Unternehmen in allen Fragen des Steuerrechts. Darüber hinaus unterstütze ich bei der Steuererklärung. Seit April 2014 bin ich zudem Beratungsstellenleiter eines Lohnsteuerhilfevereins.

Ich kümmere mich für Sie u.a. um folgende Aufgaben:

  • Erstellung der persönlichen Einkommensteuererklärung
  • Prüfung der Einkommensteuerbescheide
  • Rechtsmitteleinlegung
  • Klageerhebung
  • Beratung hinsichtlich der Lohnsteuerklassenwahl
  • Jahresabschluss für Unternehmen sowie die betriebliche Steuererklärunge
  • Laufende Buchhaltung nebst Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen, Erstellung der BWA und Summen-und Saldenliste
  • Lohnbuchhaltung (Erstellung der Lohnabrechnungen, Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise, Meldung zur Unfallversicherung; kein Baulohn)

Häufig gestellte Fragen zum Thema Steuerrecht

Im Arbeitsalltag werde ich mit vielen Anliegen, Sorgen und Ängsten konfrontiert. Hier finden Sie schnell die Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Es gibt viele Konstellationen, in denen eine Einkommenssteuererklärung abgegeben werden muss. Es besteht immer dann eine Pflicht zur Abgabe, wenn Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, aus einem Gewerbebetrieb, Vermietung und Verpachtung und aus sonstigen Einkünften erzielt wurden. Außerdem dann, wenn sogenannte Progressionseinkünfte erzielt wurden. Hierzu zählen zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Krankengeld und Elterngeld.

Darüber hinaus sind Ehegatten stets zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet, soweit sie die Lohnsteuerklassenkombinationen 3 und 5 gewählt haben. Ebenso sind sie grundsätzlich verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Es gibt zahlreiche weitere Konstellationen, in denen eine Einkommenssteuererklärung verpflichtend sein kann. Gerne berate ich Sie individuell.

Die Abgabefrist der Einkommenssteuererklärung wurde im Jahr 2019 um zwei Monate verlängert. Das bedeutet, die Einkommenssteuererklärung muss bis spätestens 31. Juli des Folgejahre beim Finanzamt eingereicht werden. Soweit Sie durch mich steuerrechtlich beraten werden, kann ich für Sie eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember des Folgejahres beantragen. Sie wird unproblematisch vom Finanzamt bewilligt.

Auch die Lohnbuchhaltung zählt zu meinem Angebot. Ausgenommen ist der Baulohn. Bitte sprechen Sie mich gerne an.

Ich bin für Sie da!

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