Strafrecht

Sie sind Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren? Ich kümmere mich darum, ungerechtfertigte Vorwürfe von Ihnen abzuwenden. Ich stehe Ihnen im gesamten Strafverfahren als Strafverteidiger in Kiel und bundesweit zur Seite und kümmere mich darum, eine mögliche Strafe von Ihnen abzuwenden bzw. trage ich dafür Sorge, dass eine Strafe so niedrig wie möglich ausfällt.

Ich habe bereits im Studium meinen Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt und mein Wissen kontinuierlich erweitert. Damals war ich zudem bei der Staatsanwaltschaft im Dezernat für Wirtschaftskriminalität tätig, später im allgemeinen Dezernat. Außerdem habe ich im Betrugskommissariat der Kriminalpolizei Kiel mitgearbeitet.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Strafrecht

Im Arbeitsalltag werde ich mit vielen Anliegen, Sorgen und Ängsten konfrontiert. Hier finden Sie schnell die Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Die Kanzlei Tobias Pfau übernimmt die Bearbeitung und Verteidigung aller vorgeworfenen Straftaten, und zwar in jedem Verfahrensstadium. Dies betrifft das Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverfahren und – soweit es dazu kommen sollte – auch das Vollstreckungsverfahren. Sie können sich jederzeit an mich wenden.

Sollten Sie sich in Untersuchungshaft befinden, werde ich Sie selbstverständlich vor Ort in der Justizvollzugsanstalt betreuen. Sie haben das Recht auf einen Anwalt. Bitte nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu mir auf.

Bei einer Hausdurchsuchung oder Verhaftung komme ich schnellstmöglich zu Ihnen. Verweigern Sie in beiden Fällen immer die Aussage. Das ist Ihr gutes Recht. Die Aussageverweigerung bringt keinerlei Nachteile mit sich. Die Erfahrung zeigt, dass Aussagen eines Beschuldigten ohne anwaltlichen Beistand regelmäßig zu Nachteilen im weiteren Ermittlungsverfahren und späteren Hauptverfahren führen. Viel zu oft ist dem juristischen Laien nicht bewusst, dass seine Aussagen strafrechtliche Relevanz haben – auch wenn er lediglich zur Aufklärung des vorgeworfenen Sachverhalts beitragen möchte. Umso wichtiger ist es, vorerst ohne Anwalt nichts zu sagen.

Wenn Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren oder bereits in einem Strafverfahren angeklagt sind, kann ich für Sie prüfen, ob ein Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung vorliegt. Sollte dem so sein, kann ich auf Ihren Wunsch beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, dass ich als Ihr Pflichtverteidiger bestellt werde.

Ich bin für Sie da!

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